Golden Visa Info / Spanien

Golden Visa Info / Spanien

WESENTLICHE REGELN DES SPANISCHEN GOLDENEN VISUMS:

  • Die Mindestinvestition muss mindestens 500.000 € betragen.
  • Investitionen können zu einem Gesamtkaufpreis von mindestens 500.000 € auf mehrere Objekte verteilt werden.
  • Sie können Ihre Investition über ein ausländisches Unternehmen tätigen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Mehrheit dieses Unternehmens besitzen.
  • Spanische Aufenthaltsvisa können an die unmittelbare Familie ausgestellt werden, einschließlich Ehepartner oder nicht verheiratete Partner.
  • Spanische Aufenthaltsvisa können für Kinder bis 18 Jahre, wirtschaftlich abhängige erwachsene Kinder und wirtschaftlich abhängige Eltern ausgestellt werden. Dazu gehören auch Kinder über 18 Jahre, die aufgrund gesundheitlicher Probleme objektiv nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen.
  • Das spanische Visum muss nicht innerhalb von fünf Jahren erneuert werden.
  • Da es kein Gesetz über den Mindestaufenthalt gibt, ist es nicht notwendig, steuerlich ansässig zu sein.
  • Das Visum ermöglicht den Zugang zu unbegrenzten Reisen in der gesamten EU Schengen-Visumländer
  • Die erste Karte wird für zwei Jahre ausgestellt, aber die nächsten 5 Jahre, wenn die Investition gehalten wird.
  • Sie und Ihre Familie, die unter das Goldene Visum fallen, haben das Recht, vom ersten Tag an in Spanien zu arbeiten.
  • Die Verweigerung eines spanischen Investitionsvisums wird in der Regel nur durch ein unsauberes Strafregister gerechtfertigt.
  • Der Antragsteller muss nachweisen können, dass er in den ersten zwei Jahren mindestens einmal und in den drei folgenden Jahren erneut nach Spanien gereist ist.
  • Ein empfohlener Anwalt kümmert sich um den Antrag auf Aufenthalt und das gesamte Golden Visa-Programm, den Wohnsitz für die Familie usw. Die Gesamtkosten hierfür betragen 1.500 € + 21% MwSt.

DER ANTRAGSTELLER MUSS FOLGENDE VORAUSSETZUNGEN ERFÜLLEN:

  • Nicht illegal in spanisches Hoheitsgebiet eingereist zu sein oder sich dort aufzuhalten.
  • Muss 18 Jahre oder älter sein.
  • In keinem der Schengen-Länder die Einreise verweigert worden zu sein.
  • Haben Sie eine öffentliche oder private Krankenversicherung, die berechtigt ist, in Spanien tätig zu sein.
  • Über ausreichende wirtschaftliche Mittel verfügen, um die persönlichen und familiären Lebenshaltungskosten zu decken.
  • Der Nachweis der Investition muss durch ein Registerzertifikat erbracht werden, das das Eigentum bescheinigt. Oder, wenn der Eigentumstitel noch nicht eingetragen ist, über eine Kopie der öffentlichen Kaufurkunde und den Nachweis der Einreichung der Urkunde im Register.
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